Prüfer für Qualitätskontrolle gem. § 57a Abs. 3 WPO
Seit August 2002 bin ich als Prüfer für Qualitätskontrolle gem. § 57a Abs. 3 WPO registriert.
Auch als "Einzelkämpfer" habe ich schon mehr als 45 Qualitätskontrollprüfungen in Wirtschaftsprüfeinzelpraxen und bei kleinen und mittelgroßen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durchgeführt.
Nach Aussagen der geprüften Praxen hatten meine Qualitätskontrollprüfungen für sie einen Mehrwert. D.h., die geprüften Praxen haben von meinen Feststellungen und Anregungen bezüglich ihrer Praxisorganisation profitiert.