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Feststellungserklärung zur Grundsteuer

Grundsteuerreform

Wahrscheinlich haben auch Sie Ende Mai 2022 vom Finanzamt eine „Information zur Grundsteuerreform“ bekommen. Darin werden Sie aufgefordert, eine Feststellungserklärung für jedes Ihrer Grundstücke, die am 01.01.2022 in Ihrem Eigentum waren, bis zum 31.10.2022 abzugeben.
Gerne unterstütze ich Sie bei den Feststellungserklärungen für Ihre Grundstücke.
Für in Baden-Württemberg gelegene Grundstücke benötige ich dazu für jedes Grundstück von Ihnen folgende Angaben/Unterlagen:

  • Anschreiben des Finanzamts

  • Kopie des Grundbuchblatts, aus dem die Flurstücknummer, die Eigentümer des Grundstücks und die Größe des Grundstücks in m² ersichtlich sind.

  • Von den Eigentümern der Grundstücke benötige ich den Vor- und Nachnamen, die Anschrift, das Geburtsdatum, das Wohnsitzfinanzamt, die Steuernummer und die Steueridentnummer.

  • Den Bodenrichtwert des Grundstücks auf den 01.01.2022.

  • Falls die Eigentümer der Grundstücke noch nicht Mandant meiner Kanzlei sind, benötige ich von diesen eine Legitimation (z.B. Kopie des Personalausweises).

Feststellungserklärungen zur Grundsteuer durch Diplom-Kaufmann Ralph Schönenborn

Gerne dürfen Sie mir Ihre Unterlagen auch eingescannt per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zusenden.

Falls Ihr Grundstück in einem anderen Bundesland liegt, nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf, damit ich Ihnen die erforderlichen Unterlagen mitteilen kann.

Meine Kanzlei kann sodann für Sie:

  • Ihre Angaben auf Plausibilität hin überprüfen

  • die Feststellungserklärung elektronisch an das Finanzamt übermitteln

  • die Fristen überwachen

  • den Bescheid prüfen und eventuell Einspruch gegen den Feststellungsbescheid einlegen.

Bei weiteren Fragen oder persönlichem Kontaktwunsch rufen Sie mich doch einfach an: +49 - 7121 - 62 35 10.